Förderprogramme | Berufsbezogene Sprachförderung | Bildungsfreistellung
Förderprogramme
Nutzen Sie den Zuschuss der Investitionsbank Sachsen-Anhalt über das Förderprogramm
1.) Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG DIREKT für Angestellte
Wissen mehren, Fähigkeiten erweitern, Kompetenzen entwickeln. Dieses Programm für die individuelle berufliche Qualifizierung und ausbildungs- oder schulbegleitende Lehrgänge hilft, berufliche Träume zu verwirklichen.
Wer wird gefördert?
Weiterbildungen
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt unter 4.575 Euro
- Arbeitslose ohne Anspruch auf Leistungen nach SGB II bzw. SGB III
Zusatzqualifikationen
- volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen
- volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen
Was wird gefördert?
Weiterbildungen
- Teilnahme an Maßnahmen zur individuellen berufsbezogenen Weiterbildung (Seminare, Kurse, Coaching, Weiterbildungsstudiengänge)
- nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 1.000 Euro
Zusatzqualifikationen
Teilnahme an ausbildungs- oder schulbegleitenden Lehrgängen, insbesondere mit folgenden inhaltlichen Schwerpunkten
- berufsspezifische und berufsübergreifende Spezialisierung
- IT-Kompetenzen
- betriebswirtschaftliche Kompetenzen
- Fremdsprachen
- sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen
- nur Maßnahmen mit Gesamtkosten ab 500 Euro
Wie wird gefördert?
Weiterbildungen
Zuschuss
- bis 90 % bei monatl. Bruttogehalt unter 1.500 Euro
- bis 80 % für Personen aus einer der folgenden Gruppen: monatl. Bruttogehalt unter 2.500 Euro, Personen ab 45 Jahren, befristet oder geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte unter 30 Stunden, Leiharbeiterinnen und arbeiter, Berufsrückkehrende, Alleinerziehende oder Arbeitslose ohne Leistungsbezug, Menschen mit anerkanntem Grad einer Behinderung
- bis 60 % für alle anderen Berechtigten
Zusatzqualifikationen
- Zuschuss bis zu 90 % der Gesamtkosten
Was ist weiterhin zu beachten?
- Die Zuwendungen sind mindestens sechs Kalenderwochen vor dem geplanten Projektbeginn (Anmeldung zur Weiterbildung) schriftlich und formgebunden zu beantragen.
Folgen Sie bitte dem Link für weitergehende Informationen:
http://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatkunden/weiterbilden/sachsen-anhalt-weiterbildung-direkt.html
Für Fragen zum Förderprogramm sowie zur Ermittlung Ihrer individuellen Bedarfe kontaktieren Sie uns bitte.
Bildungsurlaub
2.) Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB für Betriebe, Selbstständige, Freiberufler
Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB fördert die Weiterbildung von Beschäftigungen, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungen
- Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich- methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und/oder Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unterstützen
- besonders förderwürdig sind Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen
- Umsetzung ökologisch-ökonomischer Weiterbildungsangebote
Wie wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungen
- Zuschuss bis zu 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
- Zuschuss bis zu 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten
Der Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertrags-gesetzes gebunden sind.Der Zuschuss erhöht sich um 20 % für:
- ältere Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres
- gering qualifizierte Beschäftigte
- Teilzeitbeschäftigte (max. 30 Stunden wöchentlich)
- geringfügige Beschäftige ohne weitere abhängige oder selbstständige Beschäftigung
- Menschen mit anerkannten Grad einer Behinderung
- Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 6 der Migrationshintergrunderhebungsverordnung (MighEV)
- Alleinerziehende und Berufsrückkehrer/-innen nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (z.B. Elternzeit, Pflege von Angehörigen)
Die Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Was ist weiterhin zu beachten?
- Anträge für das Förderprogramm sind formgebunden an die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 49 a, 39112 Magdeburg zu richten
Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.
Folgen Sie bitte dem Link für weitergehende Informationen: