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Förderprogramm Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG (BETRIEBLICHER ZUGANG)
für Betriebe, Selbstständige, Freiberufler
Nutzen Sie den Zuschuss der Investitionsbank Sachsen-Anhalt über das Förderprogramm
Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen durchführen, die Wettbewerbsfähigkeit stärken, Fachkräfte für den wirtschaftlichen Erfolg sichern. Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB fördert die Weiterbildung von Beschäftigungen, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
Wer wird gefördert?
- Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Was wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungen
- Weiterbildungsmaßnahmen, die der Entwicklung und dem Erhalt betrieblich relevanter, fachlich- methodischer, sozialer und persönlicher Kompetenzen dienen und/oder Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit unterstützen
- besonders förderwürdig sind Weiterbildungsmaßnahmen zur Erhöhung der Qualifikation Geringqualifizierter, zum Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit älterer Beschäftigter sowie Menschen mit Behinderungen
- Umsetzung ökologisch-ökonomischer Weiterbildungsangebote
Wie wird gefördert?
Betriebliche Weiterbildungen
- Zuschuss bis zu 60% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten
- 50% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten
- Zuschuss bis zu 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten
Der Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertrags-gesetzes gebunden sind. Der Zuschuss erhöht sich um 20 % für:
- ältere Beschäftigte nach Vollendung des 55. Lebensjahres
- gering qualifizierte Beschäftigte
- Teilzeitbeschäftigte (max. 30 Stunden wöchentlich)
- geringfügige Beschäftige ohne weitere abhängige oder selbstständige Beschäftigung
- Menschen mit anerkannten Grad einer Behinderung
- Menschen mit Migrationshintergrund im Sinne des § 6 der Migrationshintergrunderhebungsverordnung (MighEV)
- Alleinerziehende und Berufsrückkehrer/-innen nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (z.B. Elternzeit, Pflege von Angehörigen)
Die Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen.
Was ist weiterhin zu beachten?
- Anträge für das Förderprogramm sind formgebunden an die Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Leipziger Str. 49 a, 39112 Magdeburg zu richten
Ansprechpartner
Sie haben Fragen? Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie unter der kostenfreien Hotline 0800 56 007 57.
Folgen Sie bitte dem Link für weitergehende Informationen:
https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/aus-weiterbilden/weiterbildung-betrieblich
Für Fragen zum Förderprogramm sowie zur Ermittlung Ihrer individuellen Bedarfe kontaktieren Sie uns bitte.