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Bildungsfreistellung
nach dem Bildungsfreistellungsgesetz BiFSG
Nutzen Sie unsere Anerkennung unserer Sprachkurse als Bildungsveranstaltung nach dem Bildungsfreistellungsgesetz! Sie können bis zu 5 Tage pro Jahr (oder Sie fassen zwei Jahre zu einer Bildungsveranstaltung von 10 Tagen zusammen) für Ihre Bildung von der Arbeit freigestellt werden.
Gern lassen wir auch andere Fremdspracheseminare als Bildungsveranstaltung anerkennen.
Sprechen Sie uns an!