AGB Fremdsprachenunterricht und AGB Übersetzung/Dolmetschen
AGB Übersetzung/Dolmetschen der Sprachschule Unikom (Auftragnehmer)
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr, soweit keine anderen Vereinbarungen schriftlich getroffen wurden. Sie werden durch die Auftragserteilung vom Auftraggeber anerkannt und gelten auch für künftige Aufträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für den Auftragnehmer nur bindend, wenn er sie ausdrücklich anerkannt hat.
Auftragserteilung
- Die Übersetzungsaufträge werden vom Auftraggeber in schriftlicher oder elektronischer Form erteilt. Für unvollständig übermittelte Daten wird keine Haftung übernommen.
- Der Auftraggeber gibt die Zielsprache, das Fachgebiet sowie besondere Terminologiewünsche an.
- Nach seinem Ermessen kann er den Verwendungszweck der Übersetzung mitteilen. Dies ist dann von Vorteil, wenn die Übersetzung veröffentlicht bzw. zu Werbezwecken verwendet werden soll. Unterlässt er dies, wird keine Haftung für Schäden, die durch einen dafür ungeeigneten Text bzw. durch unzureichende Adaption entstehen und die eine wiederholte Veröffentlichung oder Werbung, eine Rufschädigung oder einen Imageverlust des Unternehmens zur Folge haben.
Umfang der Übersetzung
- Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.
- Der Auftragnehmer kann sich zur Ausführung aller Geschäfte, wenn er es nach seinem Ermessen für zweckmäßig und sinnvoll hält, Dritter bedienen. Er haftet nur für sorgfältige Auswahl. Kontakte zwischen dem Auftraggeber und dem beauftragten Dritten bedürfen der Genehmigung des Auftragnehmers.
Ausführung/Berufsgeheimnis
- Die Übersetzung wird ordnungsgemäß und sorgfältig ausgeführt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Stillschweigen über den Inhalt der Texte zu wahren sowie über die Kenntnisse, die er im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber erworben hat.
- Die Übersetzung kann auch von einer Drittperson durchgeführt werden. Die Zusammenarbeit mit Kollegen, die ebenfalls dem Berufsgeheimnis unterliegen, stellt keine Verletzung der Geheimhaltungspflicht dar.
Preise
- Alle Angebote und Preise sind freibleibend.
- Alle Preise sind Nettopreise ohne gesetzliche Mehrwertsteuer. Nur schriftliche Angebote nach Prüfung des Ausgangstextes sind bindend. Kostenvoranschläge sind unverbindliche Richtlinien, Berechnungsbasis ist der Umfang des Zieltextes. Vereinbarte Pauschalpreise sind bindend.
- Es fallen keine Mindestauftragssätze an. Bei umfangreichen Aufträgen kann eine An- oder Ratenzahlung, entsprechend der fertig gestellten Textmenge, verlangt werden.
- Für den Basispreis sind der Schwierigkeitsgrad, die Sprachkombination und das Fachgebiet des Ausgangstextes maßgebend. Der Schwierigkeitsgrad wird vom Auftragnehmer festgelegt.
- Übersteigt die Übersetzung an Umfang und Schwierigkeitsgrad die Vereinbarungen, die in der Auftragsbestätigung getroffen wurden oder wird ein früherer Abgabetermin angesetzt, wird der Auftragnehmer sein Honorar entsprechend höher ansetzen.
- Die Erhebung von Nacht-, Express- und Wochenendzuschlägen sowie Vergütungen für notwendige zusätzliche Besprechungen oder Einweisungen durch den Auftraggeber behält sich der Auftragnehmer vor. Diese werden dem Auftraggeber in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
- Eine Normzeile entspricht 55 Anschlägen.
- Das Honorar des Auftragnehmers ist innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen werden Bank übliche Verzugszinsen fällig.
Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer rechtzeitig über besondere Ausführungs- oder Versandformen der Übersetzung zu unterrichten (Druck, Datenträger, elektronische Datenübertragung, Erscheinungsbild der Übersetzung). Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber dem Übersetzer rechtzeitig vor Drucklegung einen Korrekturabzug zu überlassen.
- Die für die Übersetzung notwendigen Informationen und Unterlagen werden dem Auftragnehmer vom Auftraggeber rechtzeitig zur Verfügung gestellt. Abkürzungen und firmen- oder branchenspezifische Bezeichnungen werden nur dann übersetzt, wenn der Auftraggeber die genaue Bedeutung mitgeteilt hat. Die Verwendung einer spezifischen Terminologie des Auftraggebers ist bei Auftragserteilung ausdrücklich zu vereinbaren. Erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber keine Fachterminologie, relevanten Unterlagen, Informationen oder anders lautende Anweisungen, so wählt er bei der Übersetzung eine allgemein übliche bzw. allgemein verständliche Version.
- Wenn sich die genaue Bedeutung eines Begriffs nur aus dem Kontext oder einer Zeichnung ergibt und fehlen diese, haftet der Übersetzer nicht für Fehler durch Verwendung sinngemäßer Ausdrücke. Der Auftraggeber ist gehalten, die vom Auftragnehmer angefertigten Texte auf offensichtliche Übertragungsfehler (insbesondere bei Zahlen, Daten und Namen) zu überprüfen, bevor er sie im Geschäftsverkehr verwendet oder veröffentlicht
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen ergeben.
Produkthaftung/Mängelbeseitigung
- Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche Terminologie vonseiten des Auftraggebers zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
- Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung der Mängel in der Übersetzung. Der Auftraggeber muss innerhalb einer angemessenen Frist auf die Mängel hinweisen. Der Auftragnehmer behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor.
- Sollte eine Nachbesserung nicht möglich sein, hat der Auftraggeber ein Recht auf Minderung. Weitergehende Forderungen und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Die Haftung beschränkt sich auf die Höhe des jeweiligen Auftrages.
- Der Auftraggeber haftet für den Ursprung des Textes. Der Auftragnehmer ist frei von jeder Haftung wegen Verletzung des Urheberrechtes oder geltender Ansprüche Dritter.
- Bei elektronischer Übermittlung von Texten und Daten zwischen dem Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro ist ein absoluter Datenschutz nicht zu garantieren, da nicht auszuschließen ist, dass unbefugte Dritte auf elektronischem Wege auf die Daten zugreifen können.
- Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung für den Druck bestimmt ist, lässt er vor dem Druck dem Auftragnehmer keinen Korrekturabzug zukommen und druckt ohne Freigabe des Auftragnehmers, so geht jeglicher Mangel voll zu seinen Lasten.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder Naturgewalten sowie durch Einbruch oder Diebstahl.
Berufsgeheimnis
- Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Stillschweigen über alle Tatsachen zu bewahren, die ihm in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Kunden bekannt werden. Alle Texte werden vertraulich behandelt und ohne vorherige Rücksprache nur denjenigen Personen zugänglich gemacht, die mit der Übersetzung unmittelbar befasst sind, sofern sie nicht in einer allgemein zugänglichen Publikation veröffentlicht wurden.
Lieferfristen/Rücktritt
- Dem Auftraggeber genannte Lieferfristen sind voraussichtliche Termine, die auf den Erfahrungswerten des Auftragnehmers basieren. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Übersetzung nachweislich an den Auftraggeber abgeschickt wurde.
- Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch eine Störung des Betriebes, durch Netzwerk-, Server-, Übertragungsfehler und Viren sowie für sonstige vom Übersetzungsbüro nicht zu vertretende Hindernisse entstanden sind.
- Bei einer Datenfernübertragung ist der Auftraggeber für die Kontrolle der Vollständigkeit der übermittelten Daten zuständig. Schadenersatzansprüche wegen Unvollständigkeit können nicht anerkannt werden.
- Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist nur im Falle eines groben Verschuldens seitens des Auftragnehmers, bei unangemessener schuldhafter Überschreitung der Lieferfristen und bei durch den Auftragnehmer zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung möglich.
Kündigung des Vertrages
- Die Kündigung des Vertrages durch den Auftraggeber bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten muss schriftlich gegenüber dem Auftragnehmer erfolgen. Der Auftragnehmer hat in diesem Fall Anspruch auf Schadensersatz für entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes.
Anzuwendendes Recht und Gerichtsstand
- Für den Auftrag und alle weiteren Geschäftsverbindungen gilt deutsches Recht. Soweit zulässig, gilt für alle Streitigkeiten als ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile Magdeburg, Deutschland.
- Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
AGB Fremdsprachenunterricht der Sprachschule Unikom (Auftragnehmer)
- Die Anmeldung zum Unterricht ist rechtsverbindlich.
Eine Unterrichtsstunde entspricht 45 Minuten. - Eine Verschiebung von Unterrichtseinheiten erfolgt im Einzelunterricht nur dann, wenn der Kunde den Unterricht mindestens 24 Stunden vor Beginn abgesagt hat. Ansonsten hat er die Unterrichtsgebühren zu tragen.
- Im Gruppenunterricht erfolgt eine Freistellung von der Entrichtung der Unterrichtsgebühren nur dann, wenn die gesamte Gruppe den Unterricht verschiebt. Nimmt ein Kursteilnehmer nicht an allen Lektionen des Sprachkurses teil, besteht kein Rückerstattungsanspruch für bereits geleistete Zahlungen bzw. keine Freistellung von der Entrichtung der Unterrichtsgebühren.
- Beanstandungen irgendwelcher Art muss der Kursteilnehmer unverzüglich der Geschäftsleitung von UniKom mitteilen. Etwaige Ersatzbegehren sind innerhalb von 2 Wochen nach Eintritt des Beanstandungsfalles einzureichen.
- Die Unterrichtsgebühren sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum bzw. rechtsverbindlicher Anmeldung fällig. Bei Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen werden Bank übliche Verzugszinsen fällig.
- Es fällt keine Mehrwertsteuer an, da eine Umsatzsteuerbefreiung gem. § 4 Nr. 21a Abs. bb UStG vorliegt.
- Erfüllungsort ist die Firma UNIKOM Sprachen & Seminare bzw. zwischen Firmen und anderen Bildungsträgern vereinbarte Unterrichtsorte.